Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlungen müssen gemäß unserer Satzung mindestens einmal im Jahr abgehalten werden.

Die Mitgliederversammlung ist für die Formalien zuständig, zum Beispiel für die Wahl des Vorstands und andere Aufgaben gemäß der Satzung. Das Tagesgeschäft verlangt deutlich mehr Detailtiefe, das wird im Plenum besprochen.

Ebenfalls in der Satzung verankert ist die Vorstandssitzung, mindestens zwei Mal pro Jahr.

Protokolle

Vergangene Mitgliederversammlungen und deren Protokolle finden sich hier: